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allgemeine_regelungen_zum_fuehren_von_einsatzfahrzeugen

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allgemeine_regelungen_zum_fuehren_von_einsatzfahrzeugen [2026/10/09 13:42] – angelegt patric.paulusallgemeine_regelungen_zum_fuehren_von_einsatzfahrzeugen [2026/10/09 20:01] (aktuell) – patric.paulus
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-Bewegungs- und Betankungsfahrten+__**Bewegungs- und Betankungsfahrten**__
  
-·         Es ist immer die komplette persönliche Schutzausrüstung mitzuführen +  * Es ist immer die komplette persönliche Schutzausrüstung mitzuführen 
-·         Immer mit zwei Einsatzkräften und min. eine mit Berechtigung Sondersignal +  * Immer mit zwei Einsatzkräften und min. eine mit Berechtigung Sondersignal 
-·         Bewegungsfahrten sind zuvor bei der Feuerwehrführung anzumelden (Versicherung)+  * Bewegungsfahrten sind zuvor bei der Feuerwehrführung anzumelden (Versicherung)
  
-Hygiene+__**Hygiene**__
  
-·         Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug nach Benutzung in ordentlichem Zustand abgestellt wird+  * Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug nach Benutzung in ordentlichem Zustand abgestellt wird
  
-Fahrzeug- und Beladungsdefekte+__**Fahrzeug- und Beladungsdefekte**__
  
-·         sind umgehend der Feuerwehrführung zu melden+  * sind umgehend der Feuerwehrführung zu melden
  
-Fahren mit dem GWG Karlsruhe Land 54+__**Fahren mit dem GWG Karlsruhe Land 54**__
  
-·         Ergänzend zu den Regelungen im Stufenmodell, ist als Besatzung immer min. 1 Person mit dem Lehrgang „ABC-Einsatz“ erforderlich  +  * Ergänzend zu den Regelungen im Stufenmodell, ist als Besatzung immer min. 1 Person mit dem Lehrgang „ABC-Einsatz“ erforderlich  
  
-Löschmittel und Kraftstoffe+__**Löschmittel und Kraftstoffe**__
  
-·         Fahrzeuge immer mit vollem Wassertank in der Fahrzeughalle abstellen +  * Fahrzeuge immer mit vollem Wassertank in der Fahrzeughalle abstellen 
-·         Betriebsstoffe sind aufzufüllen, +  * Betriebsstoffe sind aufzufüllen, 
-·         Kraftstofftank Fahrzeug spätestens bei ¾ Tankanzeige +  * Kraftstofftank Fahrzeug spätestens bei ¾ Tankanzeige 
-·         Kraftstoffe Aggregate immer 100%+  * Kraftstoffe Aggregate immer 100%
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