__**Stufe1: bis 3,5 t ohne Sondersignal**__ * Gültige Fahrerlaubnis B min. 1 Jahr Fahrpraxis mit privaten Fahrzeugen * persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung * Einweisungsfahrt je Fahrzeug * Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug __**Stufe 2: bis 3,5 t mit Sondersignal**__ * Alter 21 Jahre * Gültige Fahrerlaubnis B * persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung * 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich * 100km Fahrpraxis in der Stufe1 (bis 3,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten) * Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten * Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO __**Stufe 3: bis 7,5 t ohne Sondersignal**__ * 3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B * Alter 21 Jahre * Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS * persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung * Einweisungsfahrt je Fahrzeug * Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug __**Stufe 4: bis 7,5 t mit Sondersignal**__ * 100km Fahrpraxis in der Stufe3 (bis 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten) * Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS * persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung * 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich * Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten * Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO * Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang __**Stufe 5: über 7,5 t ohne Sondersignal**__ * Alter 21 Jahre * 3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B * Gültige Fahrerlaubnis C / CE * 100km Fahrpraxis in der Stufe 3 oder Stufe 4 (exkl. Einweisungsfahrten) * persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung * Einweisungsfahrt je Fahrzeug * Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug **Hinweis für diese Stufe:** Bei Löschfahrzeugen gilt begleitendes Fahren nur mit Maschinisten der Stufe 6 __**Stufe 6: über 7,5 t mit Sondersignal**__ * Alter 21 Jahre * 100km Fahrpraxis in der Stufe 5 (über 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten) * 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich * Gültige Fahrerlaubnis C / CE * persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung * Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten * Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO * Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang **Aktuelle Fahrzeuge in den Stufen (Stand 09.07.2025)** Stufe 1 / 2 => KN10 / KN19 Stufe 3 / 4 => KN11 / KN74 / KN 42-2 Stufe 5 / 6 => KN46-1 / KN46-2 / KN42-1 / KALand54 **Aufrechterhaltung der Berechtigungen** * Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO bei Sondersignalstufen * 25km Fahrpraxis pro Jahr in der höchsten persönlich zugeordneten Fahrzeugs-Gewichtsklasse * Dokumentation der gefahrenen km im MP-Feuerterminal bis auf Widerruf zusätzlich zum Fahrtenbuch * Jährlicher Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis am MP-Feuerterminal **Hinweise** * Die erstmalige Einstufung erfolgt durch die Feuerwehrführung * Der Wunsch einer Einweisungsfahrt erfolgt durch Antrag bei der Feuerwehrführung * Die Bestätigung der Stufen erfolgt durch die Feuerwehrführung