· Stetige aktive feuerwehrtechnische Tätigkeit / Mitwirkung · Notwendiger Bedarf gemäß Feuerwehrpersonalplanung · persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung · Genehmigung durch den Feuerwehrausschuss · vorhandene Verfügbarkeitsperspektive · min. 4 Jahre abgeschlossenen Stufe 2 Die Erfüllung der Voraussetzungen führt nicht automatisch zur Vergabe