Stufe1: bis 3,5 t ohne Sondersignal
Gültige Fahrerlaubnis B min. 1 Jahr Fahrpraxis mit privaten Fahrzeugen
persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
Einweisungsfahrt je Fahrzeug
Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug
Stufe 2: bis 3,5 t mit Sondersignal
Alter 21 Jahre
Gültige Fahrerlaubnis B
persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
100km Fahrpraxis in der Stufe1 (bis 3,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
Stufe 3: bis 7,5 t ohne Sondersignal
3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B
Alter 21 Jahre
Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS
persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
Einweisungsfahrt je Fahrzeug
Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug
Stufe 4: bis 7,5 t mit Sondersignal
100km Fahrpraxis in der Stufe3 (bis 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS
persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang
Stufe 5: über 7,5 t ohne Sondersignal
Alter 21 Jahre
3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B
Gültige Fahrerlaubnis C / CE
100km Fahrpraxis in der Stufe 3 oder Stufe 4 (exkl. Einweisungsfahrten)
persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
Einweisungsfahrt je Fahrzeug
Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug
Hinweis für diese Stufe:
Bei Löschfahrzeugen gilt begleitendes Fahren nur mit Maschinisten der Stufe 6
Stufe 6: über 7,5 t mit Sondersignal
Alter 21 Jahre
100km Fahrpraxis in der Stufe 5 (über 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
Gültige Fahrerlaubnis C / CE
persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang
Aktuelle Fahrzeuge in den Stufen (Stand 09.07.2025)
Stufe 1 / 2 ⇒ KN10 / KN19
Stufe 3 / 4 ⇒ KN11 / KN74 / KN 42-2
Stufe 5 / 6 ⇒ KN46-1 / KN46-2 / KN42-1 / KALand54
Aufrechterhaltung der Berechtigungen
Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO bei Sondersignalstufen
25km Fahrpraxis pro Jahr in der höchsten persönlich zugeordneten Fahrzeugs-Gewichtsklasse
Dokumentation der gefahrenen km im MP-Feuerterminal bis auf Widerruf zusätzlich zum Fahrtenbuch
Jährlicher Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis am MP-Feuerterminal
Hinweise
Die erstmalige Einstufung erfolgt durch die Feuerwehrführung
Der Wunsch einer Einweisungsfahrt erfolgt durch Antrag bei der Feuerwehrführung
Die Bestätigung der Stufen erfolgt durch die Feuerwehrführung