stufenmodell_fahren_von_einsatzfahrzeugen
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Stufe1: bis 3,5 t ohne Sondersignal
- Gültige Fahrerlaubnis B min. 1 Jahr Fahrpraxis mit privaten Fahrzeugen
- persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
- Einweisungsfahrt je Fahrzeug
- Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug
Stufe 2: bis 3,5 t mit Sondersignal
- Alter 21 Jahre
- Gültige Fahrerlaubnis B
- persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
- 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
- 100km Fahrpraxis in der Stufe1 (bis 3,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
- Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
- Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
Stufe 3: bis 7,5 t ohne Sondersignal
- 3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B
- Alter 21 Jahre
- Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS
- persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
- Einweisungsfahrt je Fahrzeug
- Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug
Stufe 4: bis 7,5 t mit Sondersignal
- 100km Fahrpraxis in der Stufe3 (bis 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
- Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS
- persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
- 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
- Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
- Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
- Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang
Stufe 5: über 7,5 t ohne Sondersignal
- Alter 21 Jahre
- 3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B
- Gültige Fahrerlaubnis C / CE
- 100km Fahrpraxis in der Stufe 3 oder Stufe 4 (exkl. Einweisungsfahrten)
- persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
- Einweisungsfahrt je Fahrzeug
- Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug
Hinweis für diese Stufe:
Bei Löschfahrzeugen gilt begleitendes Fahren nur mit Maschinisten der Stufe 6
Stufe 6: über 7,5 t mit Sondersignal
- Alter 21 Jahre
- 100km Fahrpraxis in der Stufe 5 (über 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
- 1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
- Gültige Fahrerlaubnis C / CE
- persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
- Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
- Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
- Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang
Aktuelle Fahrzeuge in den Stufen (Stand 09.07.2025)
Stufe 1 / 2 KN10 / KN19
Stufe 3 / 4 KN11 / KN74 / KN 42-2
Stufe 5 / 6 KN46-1 / KN46-2 / KN42-1 / KALand54
Aufrechterhaltung der Berechtigungen
- Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO bei Sondersignalstufen
- 25km Fahrpraxis pro Jahr in der höchsten persönlich zugeordneten Fahrzeugs-Gewichtsklasse
- Dokumentation der gefahrenen km im MP-Feuerterminal bis auf Widerruf zusätzlich zum Fahrtenbuch
- Jährlicher Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis am MP-Feuerterminal
Hinweise
- Die erstmalige Einstufung erfolgt durch die Feuerwehrführung
- Der Wunsch einer Einweisungsfahrt erfolgt durch Antrag bei der Feuerwehrführung
- Die Bestätigung der Stufen erfolgt durch die Feuerwehrführung
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